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Sanothera

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand:

Worauf sich diese Erklärung bezieht

Diese Erklärung gilt für die Bereiche von Sanothera, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten: das Online-Buchungs-Widget, das Patienten-Portal unter /mein-bereich, die Formulare, die Patientinnen und Patienten vor einem Termin ausfüllen, sowie unsere Website.

Die Praxisverwaltung selbst, die nur vom Praxispersonal genutzt wird, fällt nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir halten uns dort trotzdem an dieselben Grundsätze, so weit es geht.

Wie barrierefrei die genannten Bereiche sind

Maßstab ist WCAG 2.1 auf Stufe AA. Die genannten Bereiche erfüllen diesen Maßstab teilweise. Was wir geprüft und behoben haben, steht unten; was noch offen ist, ebenfalls. Wir schreiben hier nur, was tatsächlich geprüft wurde.

Was noch nicht barrierefrei ist

  • PDF-Dokumente. Rechnungen und Formular-Kopien werden derzeit als PDF ohne Strukturinformationen erzeugt. Ein Screenreader kann sie vorlesen, aber Überschriften, Tabellen und Lesereihenfolge sind darin nicht ausgezeichnet. Wir arbeiten daran.
  • Farben in eingebetteten Buchungs-Widgets. Praxen legen ihre eigene Farbe fest. Wir weisen bei der Einstellung auf zu schwache Kontraste hin, können sie aber nicht erzwingen. Fällt Ihnen ein schwer lesbares Widget auf, sagen Sie uns gern Bescheid — wir sprechen die Praxis an.
  • Andere Browser als Chrome und ältere Hilfsmittel. Unsere laufenden automatischen Prüfungen decken Chrome ab. Firefox, Safari und Screenreader prüfen wir von Hand und damit seltener.

Wenn Ihnen etwas auffällt

Schreiben Sie uns. Sie brauchen keine Fachbegriffe — es reicht zu beschreiben, was nicht funktioniert hat und womit Sie unterwegs waren.

E-Mail: sanothera@flendermedia.de

Wir antworten so schnell wir können. Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder bekommen Sie keine, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Sie ist die nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zuständige Stelle; ihre aktuellen Kontaktdaten finden Sie über die Suche nach „Marktüberwachungsstelle der Länder Barrierefreiheit".

Wie diese Erklärung entstanden ist

Erstellt am auf Grundlage einer Selbstbewertung: Prüfung des Quelltexts gegen WCAG 2.1 AA, Messung der Farbkontraste an den gerenderten Seiten sowie automatisierte Prüfungen, die bei jeder Aktualisierung der Software erneut laufen.